Supreme Court: Drei Niederlagen und ein Erfolg für Trump
Der Oberste Gerichtshof der USA hat Präsident Donald Trump gestern drei Niederlagen und einen Erfolg beschert. Trump scheiterte mit dem Versuch, eine Millionenentschädigung an eine Journalistin abzuwenden, die ihn erfolgreich wegen sexuellen Missbrauchs geklagt hatte.
Die Richter erklärten überdies den Rauswurf von Zentralbank-Vorständin Lisa Cook für unrechtmäßig, gaben Trump aber bei einer anderen Entlassung recht. Die Republikaner unterlagen indes in einem Streit über Briefwahlunterlagen.
Niederlage in Missbrauchsurteil
Im ersten Fall steht nun fest: Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Mio. Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Das oberste US-Gericht lehnte es ab, sich mit dem Einspruch des Präsidenten gegen ein Urteil aus unterer Instanz zu befassen.
Für ungültig erklärte der Oberste Gerichtshof zudem den Rauswurf von Zentralbank-Vorständin Cook, den Trump im vergangenen August angeordnet hatte. Die Richter entschieden mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen, der Präsident könne Verantwortliche der unabhängigen Notenbank Federal Reserve (Fed) zwar grundsätzlich abberufen, aber nicht „aus jedem Grund oder grundlos“.
Trumps Befugnisse bei Bundesbehörden gestärkt
Das Gericht stärkte dagegen die Macht des Präsidenten über unabhängige US-Bundesbehörden deutlich. Die Richterinnen und Richter entschieden, dass Mitglieder der Kartellrechtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) entgegen einer jahrzehntelangen Regelung grundsätzlich auch ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Entlassungsgrund vom Präsidenten abberufen werden können. Der Fall wird voraussichtlich auf andere Behörden ausstrahlen.
Eine Niederlage kassierten Trumps Republikaner im Streit mit dem Bundesstaat Mississippi über Briefwahlunterlagen. Die Richter bestätigten mit fünf zu vier Stimmen ein Gesetz des Bundesstaats, das die Auszählung der Unterlagen auch dann noch erlaubt, wenn sie erst mit Poststempel des Wahltags abgeschickt werden und binnen fünf Geschäftstagen nach der Abstimmung eingehen.