Messengerüberwachung: VfGH prüft Beschwerde
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich heute in einer öffentlichen Verhandlung mit der Messengerüberwachung beschäftigt. FPÖ und Grüne hatten sich mit einer Drittelbeschwerde an das Höchstgericht gewandt, um die von der Regierung beschlossene Regelung zu kippen.
Das Gesetz komme mit „massiven Grundrechtseingriffen“ daher und sei so nicht tragbar, sagte Anwalt Michael Rohregger. Es handle sich um eine „bislang unvergleichlich invasive Maßnahme“.
DSN-Leiterin sieht „unbedingte Erfordernis“
Die Leiterin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, sprach hingegen von der „unbedingten Erfordernis“, die Ermittlungsmöglichkeiten auszudehnen. Es gebe fundamentale Bedrohungen für die Sicherheit im Land, dagegen müsse der Verfassungsschutz vorgehen.
Die Kommunikation erfolge heute fast ausschließlich über Messengerdienste, so Mayer. Darauf müsse man reagieren. Entsprechende Lösungen würden existieren und seien technisch umsetzbar.
Die zwölf anwesenden Richterinnen und Richter des VfGH interessierten sich in ihren Nachfragen u. a. für konkrete rechtliche Grundlagen der Maßnahmen. Mit den Antworten der Regierungsvertreter und -vertreterinnen schienen sie nicht immer zufrieden. Auch technische Grundlagen, Daten- und Rechtsschutz waren Thema.